Qualifizierte Assistenzleistung

Gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V. m. ß 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX / i.S.d. § 42 a Abs. 2 Nr. 2 SGB XII

Das Angebot der Qualifizierten Assistenzleistungen ist eine Form der Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Die Zielgruppe sind Hilfebedürftige volljährige Menschen mit seelischen Behinderungen, aber auch psychisch kranke Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind und Menschen deren Leben in der Gesellschaft gehemmt wird oder eine künftige Beeinträchtigung zu erwarten ist. Deren Lebensmittelpunkt kann sowohl in der eigenen Wohnung sein, als auch in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten, o.ä. Wohnformen.

Die entsprechenden Leistungen richten sich nach einem mit dem Hilfeempfänger/der
Hilfeempfängerin vereinbarten individuellen Hilfeplan, der die Betreuungsleistungen und deren Ziele im Einzelnen benennt.

Merkmale für eine benötigende Unterstützung können sein:

  • Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Rückzugstendenzen
  • Soziale Schwierigkeiten, sozial Isoliert (z.B. kein Kontakt zu Freunden, Familie), mangelnde Integration im sozialen Umfeld
  • Psychische Erkrankungen, Depressionen, Angsterkrankungen, etc.
  • Fehlende Tagesstruktur, Arbeit und Ausbildung, Beschäftigung
  • Wohnungsnot, Wohnungssuche und Haushalt
  • Finanzprobleme und Schulden
  • Schwierigkeiten mit Ämtern/Behörden, Post, Anträgen und Bürokratie
  • Suchterkrankungen und Doppeldiagnosen

Qualifizierte Assistenzleistung

Gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V. m. ß 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX / i.S.d. § 42 a Abs. 2 Nr. 2 SGB XII

Das Angebot der Qualifizierten Assistenzleistungen ist eine Form der Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Die Zielgruppe sind Hilfebedürftige volljährige Menschen mit seelischen Behinderungen, aber auch psychisch kranke Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind und Menschen deren Leben in der Gesellschaft gehemmt wird oder eine künftige Beeinträchtigung zu erwarten ist. Deren Lebensmittelpunkt kann sowohl in der eigenen Wohnung sein, als auch in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten, o.ä. Wohnformen.

Die entsprechenden Leistungen richten sich nach einem mit dem Hilfeempfänger/der
Hilfeempfängerin vereinbarten individuellen Hilfeplan, der die Betreuungsleistungen und deren Ziele im Einzelnen benennt.

Merkmale für eine benötigende Unterstützung können sein:

  • Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Rückzugstendenzen
  • Soziale Schwierigkeiten, sozial Isoliert (z.B. kein Kontakt zu Freunden, Familie), mangelnde Integration im sozialen Umfeld
  • Psychische Erkrankungen, Depressionen, Angsterkrankungen, etc.
  • Fehlende Tagesstruktur, Arbeit und Ausbildung, Beschäftigung
  • Wohnungsnot, Wohnungssuche und Haushalt
  • Finanzprobleme und Schulden
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  • Suchterkrankungen und Doppeldiagnosen

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