Die Leistung richtet sich an volljährige Menschen, die durch eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung im Sinne der §§ 99 SGB IX, 53 Abs. 1 und 2 SGB XII i.V.m. den §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfeverordnung in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung sowie des § 2 SGB IX in ihrer Teilhabe wesentlich eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Es handelt sich um Personen, für die ein offenes Kontakt- und Beratungsangebot nicht ausreichend und eine besondere Wohnform nicht bedarfsgerecht ist, die aber vorübergehend oder auf längere Zeit Unterstützung in der selbst bestimmten Lebensführung benötigen. Auf die Regelungen des § 104 SGB IX (Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles) wird verwiesen.
Es wird keine leistungsberechtigte Person aufgrund der Schwere ihrer Behinderung ausgeschlossen. Die Leistung erfolgt im Rahmen der Teilhabe- oder des Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Hier werden die Ziele und der zeitliche Rahmen der Leistungsberechtigten Person festgelegt.
Die Ziele der KompAss liegen im Bereich der Unterstützung oder Übernahme bei alltäglichen Abläufen der Leistungsberechtigten Person (LP).
Leistungsübersicht:
Die entsprechenden Leistungen werden individuell und bedarfsorientiert gestaltet
und können je nach LP angepasst sein.
Hinweis: Bei der Leistungsübersicht handelt es sich deshalb ausschließlich um Beispiele.
Die Leistung richtet sich an volljährige Menschen, die durch eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung im Sinne der §§ 99 SGB IX, 53 Abs. 1 und 2 SGB XII i.V.m. den §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfeverordnung in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung sowie des § 2 SGB IX in ihrer Teilhabe wesentlich eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Es handelt sich um Personen, für die ein offenes Kontakt- und Beratungsangebot nicht ausreichend und eine besondere Wohnform nicht bedarfsgerecht ist, die aber vorübergehend oder auf längere Zeit Unterstützung in der selbst bestimmten Lebensführung benötigen. Auf die Regelungen des § 104 SGB IX (Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles) wird verwiesen.
Es wird keine leistungsberechtigte Person aufgrund der Schwere ihrer Behinderung ausgeschlossen. Die Leistung erfolgt im Rahmen der Teilhabe- oder des Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Hier werden die Ziele und der zeitliche Rahmen der Leistungsberechtigten Person festgelegt.
Die Ziele der KompAss liegen im Bereich der Unterstützung oder Übernahme bei alltäglichen Abläufen der Leistungsberechtigten Person (LP).
Leistungsübersicht:
Die entsprechenden Leistungen werden individuell und bedarfsorientiert gestaltet
und können je nach LP angepasst sein.
Hinweis: Bei der Leistungsübersicht handelt es sich deshalb ausschließlich um Beispiele.