Kinder- und Jugendhilfe

Erziehungsbeistand nach §§ 27/41 Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige des SGB VIII in Ausgestaltung des § 30 Erziehungsbeistand SGB VIII

Das Angebot des Erziehungsbeistands richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge heranwachsende im Alter von 6 bis 21 Jahren mit individuellen Problematiken oder Erkrankungen, die zur Bewältigung dieser Probleme eine sozialpädagogische Unterstützung benötigen. Deren Lebensmittelpunkt kann sowohl bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten sein, als auch bereits in eigener Wohnung.

Merkmale für eine benötigende Unterstützung können sein:

  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Schulschwierigkeiten,
  • Schulabsentismus
  • Soziale Schwierigkeiten (z.B. Freundeskreis)
  • Kontaktschwierigkeiten, mangelnde Integration im sozialen Umfeld
  • Beziehungsprobleme zwischen Eltern und Kind
  • Probleme bei der Verselbständigung, Schwierigkeiten bei der Schul- oder Arbeitsplatzsuche

Ziel der Hilfe ist es dem Kind, Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Mit der Maßgabe Entwicklungsprobleme zu bewältigen, den Erhalt des Lebensbezugs zur Familie zu wahren, die Verselbständigung zu fördern und damit eine weitgehende eigenständige Lebensführung in ihrem sozialen Umfeld zu eröffnen und zu erhalten.

Kinder- und Jugendhilfe

Erziehungsbeistand nach §§ 27/41 Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige des SGB VIII in Ausgestaltung des § 30 Erziehungsbeistand SGB VIII

Das Angebot des Erziehungsbeistands richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge heranwachsende im Alter von 6 bis 21 Jahren mit individuellen Problematiken oder Erkrankungen, die zur Bewältigung dieser Probleme eine sozialpädagogische Unterstützung benötigen. Deren Lebensmittelpunkt kann sowohl bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten sein, als auch bereits in eigener Wohnung.

Merkmale für eine benötigende Unterstützung können sein:

  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Schulschwierigkeiten,
  • Schulabsentismus
  • Soziale Schwierigkeiten (z.B. Freundeskreis)
  • Kontaktschwierigkeiten, mangelnde Integration im sozialen Umfeld
  • Beziehungsprobleme zwischen Eltern und Kind
  • Probleme bei der Verselbständigung, Schwierigkeiten bei der Schul- oder Arbeitsplatzsuche

Ziel der Hilfe ist es dem Kind, Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Mit der Maßgabe Entwicklungsprobleme zu bewältigen, den Erhalt des Lebensbezugs zur Familie zu wahren, die Verselbständigung zu fördern und damit eine weitgehende eigenständige Lebensführung in ihrem sozialen Umfeld zu eröffnen und zu erhalten.

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