Gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V. m. ß 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX / i.S.d. § 42 a Abs. 2 Nr. 2 SGB XII
Das Angebot der Qualifizierten Assistenzleistungen ist eine Form der Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Die Zielgruppe sind Hilfebedürftige volljährige Menschen mit seelischen Behinderungen, aber auch psychisch kranke Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind und Menschen deren Leben in der Gesellschaft gehemmt wird oder eine künftige Beeinträchtigung zu erwarten ist. Deren Lebensmittelpunkt kann sowohl in der eigenen Wohnung sein, als auch in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten, o.ä. Wohnformen.
Die entsprechenden Leistungen richten sich nach einem mit dem Hilfeempfänger/der
Hilfeempfängerin vereinbarten individuellen Hilfeplan, der die Betreuungsleistungen und deren Ziele im Einzelnen benennt.
Merkmale für eine benötigende Unterstützung können sein:
Gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V. m. ß 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX / i.S.d. § 42 a Abs. 2 Nr. 2 SGB XII
Das Angebot der Qualifizierten Assistenzleistungen ist eine Form der Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Die Zielgruppe sind Hilfebedürftige volljährige Menschen mit seelischen Behinderungen, aber auch psychisch kranke Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind und Menschen deren Leben in der Gesellschaft gehemmt wird oder eine künftige Beeinträchtigung zu erwarten ist. Deren Lebensmittelpunkt kann sowohl in der eigenen Wohnung sein, als auch in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten, o.ä. Wohnformen.
Die entsprechenden Leistungen richten sich nach einem mit dem Hilfeempfänger/der
Hilfeempfängerin vereinbarten individuellen Hilfeplan, der die Betreuungsleistungen und deren Ziele im Einzelnen benennt.
Merkmale für eine benötigende Unterstützung können sein: