Psychosoziale Beratung

Gemäß SGB II § 16 Abs. 2 Punkt 3

Die Zielgruppe der Psychosozialen Betreuung, sind Hilfebedürftige Personen im Bezug von SGB II Leistungen, die durch soziale Gegebenheiten (wie z. B. Sprache, Kultur, Gesellschaft) bedingte kompetente Unterstützung benötigen.

Folgende Indikatoren können bei den Betroffenen auftreten:

  • Psychische Probleme, z.B. Gewaltopfererfahrungen, Krankheitsbilder wie bspw. Depressionen, Traumata, Persönlichkeitsstörungen, Phobien, Panikattacken, Posttraumatische Belastungen
  • Alltags- und Lebensprobleme (allgemein), z.B. Wohnraumprobleme, Probleme im Arbeitsleben und Schulbereich
  • Partner- und Erziehungsprobleme, z.B. partnerschaftliche Konflikte, Trennung/ Scheidung, Probleme im Erziehungsverhalten, Gewalterfahrungen in der Partnerschaft
  • Belastungen in der Herkunftsfamilie, z.B. Tod, Krankheit, Sucht eines Familienmitgliedes, Behinderung, Schulden in der Familie, Straffälligkeit in der Familie
  • Suchtprobleme, z.B. legale und illegale Drogen, Spielsucht sowie Essstörungen

Der Träger A.B.H. arbeitet, zusammen mit den betroffenen Personen, am Abbau dieser Vermittlungshemmnisse. Das Ziel ist es den Personenkreis zu stabilisieren und zu stärken, um u.a. eine Klärung der Arbeitsfähigkeit festzustellen. Die kurzfristige Beseitigung der akuten Probleme/ Hemmnisse sowie die Schaffung eines Rahmens zur Unterstützung der eigenen Unabhängigkeit, stehen hierbei allerdings im Vordergrund.

Psychosoziale Beratung

Gemäß SGB II § 16 Abs. 2 Punkt 3

Die Zielgruppe der Psychosozialen Betreuung, sind Hilfebedürftige Personen im Bezug von SGB II Leistungen, die durch soziale Gegebenheiten (wie z. B. Sprache, Kultur, Gesellschaft) bedingte kompetente Unterstützung benötigen.

Folgende Indikatoren können bei den Betroffenen auftreten:

  • Psychische Probleme, z.B. Gewaltopfererfahrungen, Krankheitsbilder wie bspw. Depressionen, Traumata, Persönlichkeitsstörungen, Phobien, Panikattacken, Posttraumatische Belastungen
  • Alltags- und Lebensprobleme (allgemein), z.B. Wohnraumprobleme, Probleme im Arbeitsleben und Schulbereich
  • Partner- und Erziehungsprobleme, z.B. partnerschaftliche Konflikte, Trennung/ Scheidung, Probleme im Erziehungsverhalten, Gewalterfahrungen in der Partnerschaft
  • Belastungen in der Herkunftsfamilie, z.B. Tod, Krankheit, Sucht eines Familienmitgliedes, Behinderung, Schulden in der Familie, Straffälligkeit in der Familie
  • Suchtprobleme, z.B. legale und illegale Drogen, Spielsucht sowie Essstörungen

Der Träger A.B.H. arbeitet, zusammen mit den betroffenen Personen, am Abbau dieser Vermittlungshemmnisse. Das Ziel ist es den Personenkreis zu stabilisieren und zu stärken, um u.a. eine Klärung der Arbeitsfähigkeit festzustellen. Die kurzfristige Beseitigung der akuten Probleme/ Hemmnisse sowie die Schaffung eines Rahmens zur Unterstützung der eigenen Unabhängigkeit, stehen hierbei allerdings im Vordergrund.

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