Gemäß SGB II § 16 Abs. 2 Punkt 3
Die Zielgruppe der Psychosozialen Betreuung, sind Hilfebedürftige Personen im Bezug von SGB II Leistungen, die durch soziale Gegebenheiten (wie z. B. Sprache, Kultur, Gesellschaft) bedingte kompetente Unterstützung benötigen.
Folgende Indikatoren können bei den Betroffenen auftreten:
Der Träger A.B.H. arbeitet, zusammen mit den betroffenen Personen, am Abbau dieser Vermittlungshemmnisse. Das Ziel ist es den Personenkreis zu stabilisieren und zu stärken, um u.a. eine Klärung der Arbeitsfähigkeit festzustellen. Die kurzfristige Beseitigung der akuten Probleme/ Hemmnisse sowie die Schaffung eines Rahmens zur Unterstützung der eigenen Unabhängigkeit, stehen hierbei allerdings im Vordergrund.
Gemäß SGB II § 16 Abs. 2 Punkt 3
Die Zielgruppe der Psychosozialen Betreuung, sind Hilfebedürftige Personen im Bezug von SGB II Leistungen, die durch soziale Gegebenheiten (wie z. B. Sprache, Kultur, Gesellschaft) bedingte kompetente Unterstützung benötigen.
Folgende Indikatoren können bei den Betroffenen auftreten:
Der Träger A.B.H. arbeitet, zusammen mit den betroffenen Personen, am Abbau dieser Vermittlungshemmnisse. Das Ziel ist es den Personenkreis zu stabilisieren und zu stärken, um u.a. eine Klärung der Arbeitsfähigkeit festzustellen. Die kurzfristige Beseitigung der akuten Probleme/ Hemmnisse sowie die Schaffung eines Rahmens zur Unterstützung der eigenen Unabhängigkeit, stehen hierbei allerdings im Vordergrund.